Gut informiert vor Ihrer Krankenfahrt
Sie möchten eine Krankenfahrt buchen, sind sich aber nicht sicher, ob Ihre Krankenkasse, Unfallkasse oder Pflegekasse die Kosten übernimmt?
Oder fragen Sich, ob Sie vorher eine Genehmigung benötigen?
Damit Sie bei 1Plus Krankenfahrten in Aachen schnell, sicher und ohne Sorgen ans Ziel kommen, erklären wir Ihnen hier ganz einfach:
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Wann brauchen Sie eine Genehmigung und wann nicht?
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Wer übernimmt die Kosten für Ihre Krankenfahrt?
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Welche Unterlagen Sie für Ihre Buchung benötigen.
Ob Arzttermin, Dialyse, Chemo, Strahlentherapie, Tagespflege oder Krankenhausaufnahme:
Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie vor der Buchung beachten müssen, damit Ihre Fahrt bezahlt wird.
So sind Sie bestens vorbereitet – und können Ihre Fahrt sorgenfrei bei uns buchen.


Brauchen Sie eine ärztliche Verordnung oder eine Genehmigung?
Bevor Sie Ihre Krankenfahrt bei 1Plus Krankenfahrten buchen, sollten wir gemeinsam klären,
ob eine ärztliche Verordnung oder eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse erforderlich ist,
damit die Kosten vollständig übernommen werden und Sie Ihre Fahrt nicht selbst zahlen müssen.
Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie brauchen, damit Ihre Fahrt sicher und kostenfrei durchgeführt werden kann.
Damit die Krankenkasse Ihre Krankenfahrt bezahlt, benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung (Muster 4). Diese Verordnung stellt Ihr behandelnder Arzt aus und Je nachdem, ob Sie während der Fahrt medizinisch betreut werden müssen, entscheidet er zwischen einem Krankentransport = (mit medizinisch-fachlicher Betreuung) oder einer Krankenfahrt bzw. Taxi/Mietwagen = (ohne medizinisch-fachliche Betreuung ).
Ärztliche Verordnung für Krankenfahrten (Muster 4):
In den meisten Fällen benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Ihre Krankenfahrt.
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Die Verordnung heißt offiziell: Muster 4 - Verordnung einer Krankenbeförderung.
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Sie wird von Ihrem Arzt ausgestellt und bestätigt, dass Ihre Fahrt medizinisch notwendig ist.
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Ohne diese Verordnung können wir Ihre Fahrt nicht über die Krankenkasse abrechnen.
Tipp:
Bitten Sie Ihren Arzt am besten schon vorab telefonisch um die Ausstellung der Verordnung,
sodass sie bei Ihrem Besuch in der Praxis bereits vorbereitet ist.
Sie können das Formular dann direkt dem Fahrer übergeben, wenn er Sie begleitet.
Sprechen Sie den Ablauf gerne vorher mit uns oder dem Fahrer ab.
Genehmigung der Krankenkasse:
Ob Sie zusätzlich eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse brauchen, hängt von Ihrem persönlichen Fall ab.
Wann brauchen Sie keine Genehmigung?
In folgenden Fällen ist keine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse notwendig:
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Wenn Sie stationär in ein Krankenhaus aufgenommen oder daraus entlassen werden.
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Fahrten zu hochfrequenten Behandlungen, wie beispielsweise Dialysen oder onkologischen Chemotherapie- oder Strahlentherapien, werden zwar immer von der Krankenkasse übernommen, müssen jedoch vorher von dieser genehmigt werden.
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Wenn einer der folgenden besonderen Voraussetzungen erfüllt ist:
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Sie haben einen Pflegegrad 4 oder 5,
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oder einen Pflegegrad 3 mit nachgewiesener erheblicher Mobilitätseinschränkung,
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oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos).
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Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall (Kosten übernimmt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse).
Sobald einer dieser Punkte auf Sie zutrifft, können Sie Ihre Krankenfahrt ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse antreten, benötigen aber in jedem Fall eine Verordnung (Muster 4).
Wann brauchen Sie eine Genehmigung?
Eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse ist notwendig, wenn:
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Sie keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen und
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z.B. eine ambulante Behandlung ansteht (z. B. Arzttermin, Physiotherapie, ambulante OP).
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Sie regelmäßig zu ambulanten Therapien fahren (z. B. Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie)
und keinen Pflegegrad 4/5 oder ein entsprechendes Merkzeichen besitzen.
Je nach Ihrem individuellen Bedarf bieten wir Ihnen verschiedene Transportarten:
- Sitzender Transport:
In komfortablen und modernen Fahrzeugen, für gehfähige Patienten.
- Rollstuhlfahrt:
Transport sitzend im eigenen oder einem von uns bereitgestellten Rollstuhl.
- Tragestuhlfahrt:
Für Patienten, die nicht selbstständig sitzen oder gehen können, aber nicht liegend transportiert werden müssen.
- Liegendtransport:
Für Patienten, die während der Fahrt aus medizinischen Gründen liegen müssen.
✅ Hinweis: Alle Transporte erfolgen bei uns ohne medizinische Betreuung.
Sollte medizinische Überwachung erforderlich sein, helfen wir gerne bei der Weiterleitung an den Rettungsdienst. Bei 1Plus Krankenfahrten werden Sie direkt an Ihrer Wohnungstür abgeholt.
Wir helfen Ihnen ebenfalls gerne beim Verlassen der Wohnung, z. B. über Stufen oder durch enge Flure und unsere Fahrer begleiten Sie auf Wunsch bis ins Gebäude der Arztpraxis oder Klinik.
Ob zu Fuß, mit dem Rollstuhl, Tragestuhl oder der Transportliege, mit uns kommen Sie sicher, stressfrei und zuverlässig an.
Wer bezahlt Ihre Krankenfahrt?
Nachdem geklärt ist, ob Sie eine ärztliche Verordnung und/oder eine Genehmigung benötigen, stellt sich die nächste wichtige Frage:
Wer übernimmt die Kosten für Ihre Krankenfahrt?
Je nach Versicherung und Anlass gibt es unterschiedliche Kostenträger.
Hier erfahren Sie einfach und verständlich, wer Ihre Fahrt bezahlt und was Sie beachten sollten.
Gesetzliche Krankenkasse (GKV)
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Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Ihre Krankenfahrt,
wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und eine ärztliche Verordnung (Muster 4) vorliegt. -
Beispiele: Fahrten zu ambulanten Behandlungen, Krankenhausaufenthalten, regelmäßigen Therapien wie Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie.
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Wie in Abschnitt 1 erläutert, ist in bestimmten Fällen eine zusätzliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
Private Krankenkasse (PKV)
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Privatversicherte Patienten bezahlen die Fahrtkosten zunächst selbst.
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Nach der Fahrt reichen sie die Rechnung des Fahrdienstes bei ihrer privaten Krankenversicherung ein.
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Tipp:
Klären Sie vor Fahrtantritt mit Ihrer PKV, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
3. Berufsgenossenschaft / Unfallkasse (BG/UK)
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Nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei Berufskrankheiten übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten.
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Keine Genehmigung und keine Zuzahlung erforderlich.
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Wichtig: Bitte geben Sie bei der Buchung die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und – falls vorhanden – Ihre Unfallnummer an.
4. Pflegekasse
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Z.B. Fahrten zwischen Wohnung und Tagespflege oder Nachtpflege.
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Abrechnung mit der Pflegekasse.
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Hinweis: In Einzelfällen kann eine separate Kostenübernahmebestätigung der Pflegekasse nötig sein.
5. Private Selbstzahler
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Natürlich können Sie Ihre Krankenfahrt auch komplett privat bezahlen.
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In diesem Fall benötigen Sie keine ärztliche Verordnung und keine Genehmigung.
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Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ihnen und 1Plus Krankenfahrten nach individueller Absprache.
Zuzahlung bei Krankenfahrten
Normalerweise müssen gesetzlich versicherte Patienten bei jeder Krankenfahrt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % leisten :
Mindestens 5 €, jedoch höchstens 10 € pro Fahrt (laut § 61 SGB V). Diese Eigenbeteiligung fällt auch dann an, wenn die Fahrt genehmigt wurde, es sei denn, es liegt eine Befreiung vor.
Welche Unterlagen für Ihre Krankenfahrt?
Damit wir Ihre Krankenfahrt reibungslos durchführen und korrekt mit der zuständigen Kasse abrechnen können, benötigen wir bestimmte Unterlagen von Ihnen.
Welche Dokumente genau erforderlich sind, hängt davon ab, wer Ihre Fahrt bezahlt und zu welchem Anlass Sie fahren.
Hier erklären wir Ihnen übersichtlich, was Sie vorbereiten sollten.
Diese Unterlagen brauchen wir:
1. Ärztliche Verordnung für Krankenfahrten (Muster 4)
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Bei den meisten Fahrten benötigen wir eine ärztliche Verordnung ("Muster 4"), ausgestellt durch Ihren behandelnden Arzt.
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Sie bestätigt die medizinische Notwendigkeit der Beförderung.
Im Optimalfall liegt diese vor der ersten Fahrt vor, kann jedoch auch beim Termin selbst vom Arzt ausgestellt oder notfalls nachgereicht werden.
2. Genehmigung der Krankenkasse (nur bei Bedarf)
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In einigen Fällen müssen Sie zusätzlich eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse einholen:
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Beispielsweise bei ambulanten Arztbesuchen, wenn Sie keine automatische Befreiung (z. B. Pflegegrad 4/5) haben.
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Tipp: Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung, ob eine Genehmigung notwendig ist.
3. Angaben bei Fahrten nach Arbeitsunfall oder Wegeunfall
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Bei Fahrten, die auf einen Arbeits- oder Wegeunfall zurückgehen, benötigen wir:
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Die Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse,
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möglichst auch Ihre Unfallnummer.
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Eine Genehmigung ist hier nicht erforderlich.

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