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Ausfüllanleitung 
- Muster 4 -
Verordnung einer Krankenbeförderung

Muster 4

Das Muster 4 ist ein unverzichtbares Formular zur Verordnung einer Krankenbeförderung. Es stellt sicher, dass die Kosten für medizinisch notwendige Krankenfahrten von der Krankenkasse übernommen werden. Damit Ihre Fahrt als Kassenleistung genehmigt wird, muss das Muster 4 korrekt ausgefüllt und eingereicht werden.

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Muster 4

Das Muster 4 ist ein unverzichtbares Formular zur Verordnung einer Krankenbeförderung. Es stellt sicher, dass die Kosten für medizinisch notwendige Krankenfahrten von der Krankenkasse übernommen werden. Damit Ihre Fahrt als Kassenleistung genehmigt wird, muss das Muster 4 korrekt ausgefüllt und eingereicht werden.

  • Die Verordnung erfolgt zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers (s. Punkt 2).

  • Die Verordnung betrifft Versicherte mit einem Versorgungsleiden (s. Punkt 2).

  • Der Versicherte hat eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht, die nachgewiesen werden muss.

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Ausfüllanleitung 
- Muster 4 -
Verordnung einer Krankenbeförderung

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Ein Versorgungsleiden umfasst Krankheiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die aufgrund einer öffentlich angeordneten Maßnahme oder als Folge einer Straftat entstanden sind und vom Versorgungsamt anerkannt wurden. Dies betrifft unter anderem:

  • Bundesversorgungsgesetz (Kriegsschäden)

  • Infektionsschutzgesetz (z.B. Impfschäden)

  • Opferentschädigungsgesetz (z.B. Opfer von Gewalttaten)

  • Soldatenversorgungsgesetz

Diese Informationen ermöglichen es der Krankenkasse, gegebenenfalls Ersatzansprüche an den richtigen Kostenträger zu stellen.

1) Zuzahlungsfrei  oder  Zuzahlungspflichtig

In diesem Abschnitt wird festgelegt, ob der Patient Zuzahlungen leisten muss. Im Normalfall sind Krankenfahrten zuzahlungspflichtig, daher sollte das Feld "Zuzahlungspflicht" angekreuzt werden.

Das Feld "Zuzahlungsfrei" kann jedoch ausgewählt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:​

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2) Unfall, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Versorgungsleiden (z. B. BVG)

Falls ein Unfall, ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder ein Versorgungsleiden vorliegt, muss dies im Formular gekennzeichnet werden. Bei einem Arbeitsunfall (einschließlich Schulunfall) oder einer anerkannten Berufskrankheit sind nicht die Krankenkassen, sondern die Unfallversicherungsträger für die Kostenübernahme verantwortlich. Die Verordnung wird also zu Lasten des Unfallversicherungsträgers ausgestellt, und im entsprechenden Feld muss der zuständige Träger eingetragen werden.

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1. Grund der Beförderung

 a) voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung, vor-/nachstationäre Behandlung

Die Verordnung einer Krankenbeförderung zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung sowie zu vor- oder nachstationären Behandlungen ist ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse zulässig, sofern die Fahrt medizinisch notwendig ist.

Bei vorstationären Behandlungen sollte der voraussichtliche Beginn der stationären Behandlung unter Punkt 17 des Formulars eingetragen werden. Für vorstationäre Behandlungen gilt, dass diese maximal an drei Behandlungstagen innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung stattfinden dürfen.

Die nachstationäre Beförderung darf nicht mehr als sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der stationären Behandlung umfassen. Im speziellen Fall einer Organtransplantation ist eine nachstationäre Beförderung bis zu drei Monate nach dem stationären Aufenthalt möglich.

4) Genehmigungsfreie Fahrten
5) Genehmigungsfreie Fahrten

b) Ambulante Behandlung bei Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“, Pflegegrad 3 mit Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 (nur Taxi, Mietwagen)
 
Die Verordnung einer medizinisch notwendigen Krankenfahrt zur ambulanten Behandlung ist möglich für Patienten, die entweder:

  • einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) vorlegen, oder

  • in Pflegegrad 3, 4 oder 5 eingestuft sind.

Für Patienten mit Pflegegrad 3, die vor dem 31.12.2016 nicht mindestens in Pflegestufe 2 eingestuft waren, muss zusätzlich eine dauerhafte (mindestens 6 Monate) körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigung vorliegen, die ihre Mobilität stark einschränkt. In solchen Fällen ist ein Unterstützungsbedarf bei der Beförderung erforderlich, da sie nicht eigenständig (z. B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln) zur ambulanten Behandlung fahren können. Der Vertragsarzt kann sich hierbei auf bereits vorliegende Feststellungen wie das Merkzeichen „G“ (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) im Schwerbehindertenausweis stützen. Bei Patienten mit Pflegegrad 3, die bis zum 31.12.2016 in der Pflegestufe 2 waren, ist von einer  dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung auszugehen.
 
Verordnungsfähig sind in solchen Fällen Fahrten im Taxi oder Mietwagen. Dazu gehören auch Mietwagen mit behindertengerechter Einrichtung, z. B. für Patienten im Tragestuhl oder Rollstuhl. Die entsprechenden Ankreuzfelder für Taxi/Mietwagen befinden sich unter Punkt 11 und, falls zutreffend, Punkt 13 im Formular. Sollte eine Beförderung im Krankentransportwagen notwendig sein, ist dies unter Punkt 9 zu vermerken.

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6) Genehmigungsfreie Fahrten
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c) Anderer Grund, z.B. Fahrten zu stationären Hospizen
 
Eine Krankenbeförderung aus anderen medizinischen Gründen kann verordnet werden, wenn sie unter die folgenden Kategorien fällt:

  • Fahrten zu stationären Einrichtungen wie Hospizen oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die von der Krankenkasse gemäß § 39a und § 39c SGB V übernommen werden.

  • Fahrten zu einer stationsersetzenden ambulanten Operation nach § 115b SGB V im Krankenhaus oder in einer Vertragsarztpraxis. Diese Fahrten umfassen auch die Vor- und Nachbehandlung.

  • Fahrten zu einem anderen Krankenhaus während einer laufenden stationären Behandlung, wenn eine Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist (Ausnahmefall).

In der Freitextzeile unter Punkt 6 im Formular ist der genaue Anlass für die Fahrt anzugeben.

Bei ambulanten Operationen ist Voraussetzung, dass dadurch eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder unmöglich gemacht wird. Die Operation muss aus medizinischer Sicht zwingend ambulant durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Patient sich gegen eine stationäre Behandlung entscheidet. In diesem Fall muss eine Begründung für die stationsersetzende Durchführung unter Punkt 17 des Formulars erfasst werden.

Wird die ambulante Operation nicht als stationsersetzend eingestuft, wie z. B. bei Katarakt-Operationen, ist die Verordnung nicht auszustellen. Für Vor- oder Nachbehandlungen gelten dieselben gesetzlichen Fristen wie bei vor- oder nachstationären Behandlungen (siehe Punkt 4). Der Tag der Operation muss unter Punkt 17 eingetragen werden.

Genehmigungspflichtige Fahrten zu ambulanten Behandlungen können nur in Ausnahmefällen verordnet werden, wenn sie zwingend medizinisch notwendig sind. Die Art des Ausnahmefalls ist in den Feldern 7 bis 10 des Formulars anzugeben.
unter Punkt 9 zu vermerken.

3) Hinfahrt, Rückfahrt

Krankenfahrten werden in der Regel nur für den direkten Weg zwischen dem Aufenthaltsort des Patienten und der nächst erreichbaren, geeigneten Behandlungsmöglichkeit verordnet, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse stehen. Der Arzt prüft die medizinische Notwendigkeit für die Hinfahrt und Rückfahrt jeweils separat, gemäß dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Sollte beispielsweise nur die Rückfahrt nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich sein, ist nur diese verordnungsfähig.

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Wenn der Krankenfahrdienst sowohl die Hinfahrt als auch die Rückfahrt übernimmt und am Zielort warten soll, kann der Arzt die entstandene Wartezeit unter Punkt 17 des Formulars bestätigen.

7) Genehmigungspflichtige Fahrten zu ambulanten Behandlungen
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d) Hochfrequente Behandlungen: Dialyse, onkologische Chemo- oder Strahlentherapie
 
Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn Patienten eine hochfrequente Behandlung benötigen, wie z. B.:

  • Dialyse

  • Onkologische Strahlentherapie

  • Parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie oder parenterale onkologische Chemotherapie (gemäß Anlage 2 der Krankentransport-Richtlinie)

In bestimmten Ausnahmefällen kann eine Krankenfahrt zur ambulanten Behandlung verordnet werden, wenn sie zwingend medizinisch notwendig ist. Die genaue Art des Ausnahmefalls muss gemäß der Krankentransport-Richtlinie in den Feldern 7 bis 10 des Formulars angegeben werden.

7) Vergleichbarer Ausnahmefall
 
Ein vergleichbarer Ausnahmefall wird angenommen, wenn Patienten aufgrund ihrer Grunderkrankung einer Therapie mit hoher Frequenz über einen längeren Zeitraum bedürfen. Dies trifft zu, wenn die Patienten durch die Behandlung oder den Krankheitsverlauf so beeinträchtigt sind, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schäden an Leib und Leben unerlässlich ist.
Die Vergleichbarkeit ist unter Punkt 17 zu begründen, ggf. unter Angabe des ICD-10-Codes der Krankheit. Zusätzlich sind die voraussichtliche Behandlungsfrequenz und -dauer unter Punkt 10 einzutragen.
 
Hinweis:  Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme können durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft werden.

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e) Dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung mit Behandlungsdauer von mindestens 6 Monaten

Eine Krankenbeförderung kann bei einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung verordnet werden, die vergleichbar ist mit den in Punkt ⑤ genannten Kriterien (z. B. Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“ oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5). Diese Verordnung ist jedoch nur möglich, wenn der Patient einer ambulanten Behandlung bedarf, die sich über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erstreckt.

Die Vergleichbarkeit der Mobilitätsbeeinträchtigung muss unter Punkt 17 des Formulars näher erläutert werden, ggf. mit Angabe des entsprechenden ICD-10-Codes der zugrunde liegenden Erkrankung.

Hinweis:  Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme können durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft werden

8) Genehmigungspflichtige Fahrten zu ambulanten Behandlungen
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f) Anderer Grund für Fahrt mit Krankentransportwagen (KTW) – Fachgerechtes Lagern, Tragen, Heben erforderlich
 
In bestimmten Fällen kann die Verordnung einer Krankenbeförderung mit einem Krankentransportwagen (KTW) erforderlich sein, wenn:

  • Patienten während der Fahrt eine fachliche Betreuung benötigen oder die besondere Einrichtung eines KTW erfordert wird. Dies kann z. B. bei einem Patienten ohne Pflegegrad der Fall sein, der aufgrund von Dekubitus fachgerechtes Lagern, Tragen oder Heben während der Fahrt benötigt.

  • Die Nutzung eines KTW notwendig ist, um die Übertragung schwerer, ansteckender Krankheiten zu vermeiden.

Die Gründe, warum eine fachliche Betreuung oder besondere Einrichtungen erforderlich sind, müssen unter Punkt 12 des Formulars angegeben werden.

Darüber hinaus können über dieses Feld genehmigungspflichtige Verlegungsfahrten verordnet werden, z. B. eine Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus, die nicht zwingend medizinisch notwendig ist. Das medizinisch erforderliche Beförderungsmittel für Verlegungsfahrten ist in den Punkten 11 bis 15 einzutragen, und der Grund "Verlegung" muss unter Punkt 17 vermerkt werden.

9) Genehmigungspflichtige Fahrten zu ambulanten Behandlungen
12) Krankentransportwagen (KTW) da medizinisch-fachliche Betreuung und/oder Einrichtung notwendig ist wegen 

Eine Krankenbeförderung mit einem Krankentransportwagen (KTW) kann nur verordnet werden, wenn:

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13) Rollstuhl, Tragestuhl, Liegend

Das Feld „Rollstuhl“ ist anzukreuzen, wenn ein nicht gehfähiger Patient im eigenen Rollstuhl oder in einem Krankenfahrsessel transportiert werden muss. Das Fahrzeug muss eine rollstuhlgerechte Ausstattung haben. Das Personal unterstützt den Patienten durch einfache Hilfestellungen beim Umsetzen in den Rollstu

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Wenn der Patient im Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend transportiert werden muss, sind diese speziellen Anforderungen zusätzlich unter Punkt 13 des Formulars zu kennzeichnen. Auch Rollstuhlfahrer, die sich selbstständig oder mit Unterstützung aus einem faltbaren Rollstuhl umsetzen können, sind mit dieser Art der Krankenbeförderung abgedeckt. Der Fahrer bietet bei Bedarf einfache Hilfestellungen, wie das Stützen, Unterhaken oder leichte Unterstützung beim Umsetzen.

Eine medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt ist jedoch bei Taxi- oder Mietwagenfahrten (Krankenfahrten) nicht vorgesehen, für diese Fälle ist die Verordnung einer Krankenbeförderung mit einem Krankentransportwagen (KTW) erforderlich.

14) Rettungswagen (RTW)

Ein Rettungswagen (RTW) wird für Notfallpatienten verordnet, die vor oder während der Beförderung nicht nur Erste-Hilfe-Maßnahmen, sondern auch zusätzliche medizinische Maßnahmen benötigen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die vitalen Funktionen des Patienten aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.

In akuten Notfällen kann die Verordnung eines RTW auch nachträglich erfolgen.

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10) Unter Punkt 10 müssen der voraussichtliche Behandlungstag bzw. die Behandlungsfrequenz sowie die Behandlungsstätte angegeben werden. Hierzu zählen der Name des Krankenhauses oder des Vertragsarztes sowie die Fachrichtung des Arztes.
 
Wenn bei genehmigungsfreien Fahrten der genaue Behandlungstag nicht bekannt ist, kann in bestimmten Fällen auf die Angabe verzichtet werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn bei einem Hausbesuch festgestellt wird, dass ein Facharztbesuch erforderlich ist oder eine Terminvergabe über die Terminservicestelle erfolgt. In solchen Fällen muss eine Begründung unter Punkt 17 des Formulars angegeben werden.
 
Wichtig ist, dass die Krankenkasse in der Regel nur Fahrkosten zur nächst erreichbaren, geeigneten Behandlungsmöglichkeit übernimmt, z. B. zur nächstgelegenen Vertragsarztpraxis. Wird eine weiter entfernte Behandlungsmöglichkeit gewählt, müssen die Mehrkosten vom Versicherten getragen werden.
Punkten 11 bis 15 einzutragen, und der Grund "Verlegung" muss unter Punkt 17 vermerkt werden.

2. Behandlungstag / Behandlungsfrequenz und nächsterreichbare, geeignete Behandlungsstätte
  • während der Fahrt eine fachliche Betreuung erforderlich ist und/oder

  • die besondere Einrichtung eines KTW aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist, und

  • eine Beförderung mit einem weniger aufwendigen Transportmittel nicht möglich ist.

Wichtig ist, dass nicht allein die Diagnose oder die Behandlung die medizinische Notwendigkeit eines KTW begründen, sondern das Ausmaß der Funktionsstörung des Patienten. Diese muss in diesem Abschnitt angegeben werden, ggf. unter Angabe des ICD-10-Codes (z. B. bei Blutungsgefahr) oder muss sich aus der Begründung ableiten lassen.

Bei der Verordnung eines KTW können zusätzlich unter Punkt 13 die Felder für Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend angekreuzt werden, je nach Bedarf.

Die fachliche Betreuung während der Fahrt wird durch qualifiziertes nicht-ärztliches Fachpersonal, wie z. B. Rettungssanitäter, sichergestellt.

Das Feld „Tragestuhl“ wird angekreuzt, wenn der Patient nicht gehfähig, aber sitzend befördert werden kann. Da Barrierefreiheit fehlt, ist eine Trageleistung von zwei Personen erforderlich, und das Fahrzeug muss mit einem Tragestuhl ausgestattet sein. Diese Option gilt auch für Rollstuhlfahrer, die in einen Tragestuhl umgesetzt werden können. Das Personal leistet einfache Hilfe beim Hineinsetzen.

Das Feld „liegend“ ist anzukreuzen, wenn der Patient ausschließlich liegend transportiert werden kann. In diesem Fall muss das Fahrzeug über eine Trage verfügen.

Hinweis: In der Region Berlin, sind "Liegendbeförderungen" nur mit einem Krankentransportwagen (KTW) möglich.

3. Art und Ausstattung der Beförderung
11) Taxi / Mietwagen

Ein Taxi oder Mietwagen kann verordnet werden, wenn der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen nicht in der Lage ist, öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug zu nutzen. 

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Zu Mietwagen zählen auch Fahrzeuge mit behindertengerechter Einrichtung.

15) Notarztwagen (NAW) / Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

Ein Notarztwagen (NAW) oder Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) wird für Notfallpatienten verordnet, bei denen während der Beförderung lebensrettende Sofortmaßnahmen erforderlich sind. Diese Maßnahmen erfordern eine notärztliche Versorgung, die vor oder während der Fahrt durchgeführt wird.

In akuten Notfällen kann die Verordnung eines NAW oder NEF auch nachträglich erfolgen.

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Medizinische Notwendigkeit

  • Eine Krankenbeförderung kann nur verordnet werden, wenn der Patient aufgrund der Schwere seiner Erkrankung nicht in der Lage ist, zu Fuß zu gehen, ein öffentliches Verkehrsmittel zu nutzen oder ein privates Fahrzeug zu verwenden. Die Fahrt muss in Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse stehen und medizinisch notwendig sein.​

Ärztliche Entscheidungskriterien

  • Der Arzt entscheidet über die Notwendigkeit der Verordnung ausschließlich auf Basis medizinischer Gesichtspunkte. Dabei berücksichtigt er den Gesundheitszustand des Patienten sowie dessen Gehfähigkeit. Das Beförderungsmittel wird nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Verordnungsweise ausgewählt, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Ausschluss von Fahrten ohne medizinischen Grund

  • Fahrten ohne zwingenden medizinischen Grund – wie etwa für Terminabstimmungen, Befundabfragen oder das Abholen von Verordnungen – sind nicht verordnungsfähig. Ebenso sind Fahrten zu Pflegeheimen oder anderen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) ausgeschlossen.

Bundeseinheitliches Formular

  • Die Verordnung der Krankenbeförderung muss auf dem vereinbarten bundeseinheitlichen Vordruck (Muster 4) vorgenommen werden. Es ist dabei besonders auf die Vollständigkeit der Angaben zu achten, um Verzögerungen bei der Genehmigung zu vermeiden.

Ausstellung der Verordnung vor der Fahrt

  • Das Muster 4 ist in der Regel vor der Beförderung auszustellen. In Ausnahmefällen, wie bei nicht planbaren Krankenbeförderungen (z. B. dringende ärztliche Behandlung), kann die Verordnung auch nach der Fahrt erfolgen.

Krankentransport-Richtlinie

  • Die Verordnung von Krankenfahrten richtet sich nach der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Diese regelt die Kriterien, nach denen Krankenfahrten, Krankentransporte und Rettungsdienstleistungen verordnet werden dürfen. 

Weitergabe an den Transporteur 

  • Die ausgestellte Verordnung muss dem Patienten ausgehändigt werden, der diese bei genehmigungsfreien Fahrten direkt an den Krankenfahrdienst weitergibt. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten ist die Verordnung vor Fahrtantritt an die Krankenkasse zu übermitteln.

Ergänzungen und Änderungen

  • Änderungen oder Ergänzungen der Verordnung sind nur gültig, wenn sie erneut vom Arzt unterschrieben und mit einem Stempel sowie Datumsangabe versehen werden.

Richtlinien zur Verordnung von Krankenfahrten

Für die ordnungsgemäße Ausstellung des Formulars gelten bestimmte Voraussetzungen, die sowohl von Ärzten als auch von Patienten beachtet werden müssen. In den folgenden Richtlinien zur Verordnung von Krankenfahrten erfahren Sie, wann und wie das Muster 4 ausgestellt werden kann.

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Wenn die Verordnung eines anderen Beförderungsmittels notwendig ist, wie z. B. eines Rettungshubschraubers (RTH), wird dies in diesem Feld vermerkt. Ein RTH kann verordnet werden, wenn eine schnellere Beförderung als mit einem bodengebundenen Rettungsmittel erforderlich ist, um die medizinische Versorgung des Patienten sicherzustellen.

16) Andere Beförderungsmittel
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Das Freitextfeld unter Punkt 17 dient zur Begründung der Vergleichbarkeit nach den Kriterien unter Punkt 7 und 8 sowie für sonstige relevante Angaben. Hier können zusätzliche Informationen festgehalten werden, wie:

  • Datumsangabe des geplanten Beginns einer stationären Behandlung (bei Fahrten zu vorstationären Behandlungen)

  • Behandlungsfrequenz, die unter Punkt 10 nicht erfasst werden kann (z. B. 5x alle 3 Wochen vom TTMMJJ bis TTMMJJ)

  • Begründung, wenn der Behandlungstag unter Punkt 10 nicht bekannt ist

  • Angabe von Fahrten, die über die Terminservicestelle vermittelt wurden

  • Dauer der Wartezeit des Transporteurs bei Hin- und Rückfahrt

  • Möglichkeit der Nutzung von Gemeinschaftsfahrten, inklusive Anzahl der Mitfahrer

  • Ortsangabe, wenn die Fahrt nicht von/zur Wohnung des Patienten stattfindet

  • Angaben zu schwergewichtigen Patienten

  • Datumsangabe der geplanten Operation bei Vor-/Nachbehandlungen

  • Begründung für eine stationsersetzende ambulante Operation (medizinische und/oder patientenindividuelle Gründe)

  • Hinweis, dass eine Begleitperson medizinisch erforderlich ist

  • Angaben zu einer Verlegung, wenn diese nicht aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist

  • Hinweis auf die Beförderung eines intensivbeatmungspflichtigen Patienten

  • Angabe, dass der Patient einen Rollator besitzt oder keine Stufen steigen kann.

Dieses Feld bietet umfassende Möglichkeiten, spezielle Anforderungen oder Gründe zu dokumentieren, um die Krankenbeförderung korrekt und vollständig zu verordnen.

17) Begründung / Sonstiges
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Auf der Vorderseite des Muster 4-Formulars trägt der Arzt alle relevanten Informationen zur Krankenbeförderung ein, einschließlich der medizinischen Notwendigkeit, des Beförderungsmittels und der Art der Behandlung. Diese Angaben sind entscheidend für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Ausfüllhilfe - Muster 4
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Die auf der Rückseite der Verordnung für eine Krankenbeförderung vorgesehenen Angaben müssen sowohl vom Transporteur ausgefüllt als auch vom Patienten unterschrieben werden. Diese Informationen dienen der vollständigen Dokumentation der Fahrt und sind für die Abrechnung mit der Krankenkasse erforderlich.

Rückseite der Verordnung einer Krankenbeförderung - Muster 4
Schnelle Ausfüllhilfe - Muster 4

Diese Seite vom Muster 4 ist die ärztliche Urkunde, sie darf nicht verändert oder ergänzt werden!

❌ Keine handschriftlichen Ergänzungen durch den Fahrdienst (z. B. Vermerke, Hinweise)

❌ Maschinell erstellte Verordnung darf nicht handschriftlich ergänzt werden

❌ Keine unterschiedlichen Stiftfarben auf der Verordnung

✅ Änderungen dürfen ausschließlich vom ausstellenden Arzt vorgenommen werden!

✅ Änderungen immer mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen!

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  • Was ist eine Krankenfahrt?
    Unter Krankenfahrten versteht man die Beförderung von Personen, die aufgrund einer Mobilitätseinschränkung nicht in der Lage sind, die Beförderung selbst durchzuführen und daher auf die Beförderung mit einem geeigneten Fahrzeug angewiesen sind. Bei einer Krankenfahrt können die Personen liegend, sitzend im Rollstuhl oder im Tragestuhl befördert werden. Sie benötigen eine Krankenfahrt in Aachen oder benötigen einen Krankenfahrdienst bundesweit? Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen und die beste Transportlösung für Sie zu finden.
  • Wer kann Krankenfahrten in Anspruch nehmen?
    Krankenfahrten werden von einem Arzt oder Ihre Krankenkasse verordnet, wenn Ihre Mobilität durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt ist. Beispiele für eine Krankenfahrt sind Fahrten zu oder von einer medizinischen Einrichtung wie z.B. : Fahrten zur Reha Fahrten zur Dialyse Fahrten zur Tagespflege Fahrten zur Strahlentherapie Fahrten zur Chemotherapie Krankenhaus-Entlassungen Krankenhaus-Einweisungen Krankenhaus-Verlegungen Konsilfahrten Suchen Sie einen Krankenfahrdienst in Aachen oder benötigen eine Beförderung deutschlandweit? Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre spezifischen Wünsche zu besprechen und eine passende Lösung für Ihren Transportbedarf zu finden.
  • Welche Arten von Krankenfahrten bietet 1Plus Krankenfahrten an?
    Wir bieten ein umfassendes Serviceangebot an Krankenfahrten, um Ihren individuellen medizinischen und persönlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem: Arztfahrten: Sichere und komfortable Fahrten zu Arztterminen. Dialysefahrten: Regelmäßige Fahrten zu Dialysezentren. Fahrten zur Chemo- und Strahlentherapie: Spezialtransporte für Krebspatienten. Konsiliarfahrten: Fahrten zu fachärztlichen Konsultationen und Sprechstunden für spezialisierte Behandlungen. Rehabilitationsfahrten: Zuverlässige Fahrten zu Rehabilitationskliniken. Verlegung und Entlassung aus dem Krankenhaus: Sicherer Transport bei Verlegungen zwischen Krankenhäusern oder nach der Entlassung. Krankenhaus-Einweisungen: Unterstützung bei der Aufnahme in medizinische Einrichtungen. Fahrten zur Tagespflege: Transport zu Tagespflegeeinrichtungen für Senioren und Pflegebedürftige. Schultransporte: Angepasster Transport für Schüler mit besonderen Bedürfnissen. Behindertentransporte: Spezialtransporte für Menschen mit Behinderungen, um deren Mobilität zu gewährleisten. Privater Fahrdienst für Senioren: Unterstützung beim ein und Aussteigen Rollstuhltransport und Tragestuhlfahrten: Professioneller Transport für Rollstuhlfahrer, sowie Fahrten für Personen die nicht laufen können und einen Tragestuhl benötigen. Liegendtransporte: Sichere Beförderung von Patienten, die liegend transportiert werden müssen. Unsere speziell ausgestatteten Fahrzeuge ermöglichen eine schonende Beförderung. Freizeit- und Privatfahrten: Flexible Fahrten für private Zwecke und Freizeitaktivitäten, unabhängig von einer medizinischen Notwendigkeit. Besorgungsfahrten: Fahrten für Besorgungen und persönliche Erledigungen. Fahrten zum Arbeitsplatz: Transport von Personen mit eingeschränkter Mobilität zu ihrem Arbeitsplatz. Kurierfahrten und Materialtransport: Schneller und zuverlässiger Kurierdienst für Patientenproben und mehr. Flughafentransfer: Komfortabler und pünktlicher Transport zum und vom Flughafen. Reiserückholdienst: Organisation von Rückholungen im In- und Ausland für verunfallte oder erkrankte Personen.
  • Was ist der Unterschied zwischen Krankentransport und Krankenfahrt?
    Ein Krankentransport unterscheidet sich von einer Krankenfahrt im Wesentlichen dadurch, dass eine medizinische Fachkraft den Transport in einem speziell ausgerüstete Fahrzeug begleitet. Dies wird auch als qualifizierter Krankentransport bezeichnet. Der Krankentransport und die Krankenfahrt sind zwei unterschiedliche Dienstleistungen, die sich deutlich voneinander unterscheiden: Krankenfahrt: Diese Form der Beförderung wird genutzt, wenn während der Fahrt keine medizinische Betreuung erforderlich ist. Krankenfahrten können mit Taxis oder Mietwagen durchgeführt werden und werden z.B. für Fahrten zu Arztterminen, Dialysebehandlungen oder zur Entlassung aus dem Krankenhaus angeboten. Krankentransport: Dies ist eine spezialisierte Dienstleistung, bei der eine medizinische Betreuung während der Fahrt erforderlich ist. Er wird von Rettungsdiensten oder qualifizierten Krankentransportunternehmen durchgeführt, die nach den jeweiligen Landesrettungsgesetzen, wie z. B. dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW), arbeiten. Für den Krankentransport werden speziell ausgerüstete Fahrzeuge mit medizinischem Personal eingesetzt. Bei 1Plus Krankenfahrten begleiten und fahren qualifizierte und geschulte Fahrer und bringen Sie sicher an Ihr Ziel. Sie benötigen eine Krankenfahrt in Aachen oder benötigen eine Krankenfahrt bundesweit? Kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuellen Anforderungen zu besprechen und die optimale Transportlösung für Sie zu organisieren.
  • Werden die Kosten für Krankenfahrten von der Krankenkasse übernommen?
    Die Kosten für Krankenfahrten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung (Muster 4) vorliegt und die Fahrt im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten ist. Die Krankenkasse trägt in jedem Fall alle Fahrtkosten, wenn diese im Zusammenhang mit einer von der Krankenkasse übernommenen Leistung aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Dazu gehören neben Fahrten zu stationären Behandlungen unter bestimmten Voraussetzungen auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen wie Strahlentherapie, Dialysebehandlung oder Chemotherapie. . Die entsprechenden Ausnahmefälle sind in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Krankentransport geregelt. Schwerbehinderte Menschen erhalten eine Kostenerstattung für Fahrten zu ambulanten Behandlungen, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen und dieser mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „H“ (hilflos) oder „Bl“ (blind) versehen ist alternativ reicht es auch wenn zusätzlich eine Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5 besteht. Bei Pflegegrad 3 ist zusätzlich eine ärztlich bestätigte dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung erforderlich. Für Versicherte, die bis zum 31. Dezember 2016 in Pflegegrad 2 eingestuft waren und seit dem 1. Januar 2017 mindestens in Pflegegrad 3 eingestuft sind, ist keine gesonderte Feststellung der Mobilitätsbeeinträchtigung erforderlich. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die zwingende medizinische Notwendigkeit der Fahrt. Auch wenn Versicherte keinen Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen haben, können die Krankenkassen Fahrten zur ambulanten Behandlung genehmigen, wenn eine vergleichbar schwere Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt. Versicherte, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen sich Fahrten zur ambulanten Behandlung in jedem Fall vorher von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Für diese Fahrten gelten die allgemeinen Zuzahlungsregelungen: zehn Prozent des Fahrpreises, höchstens jedoch zehn Euro und mindestens fünf Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Auch für Kinder und Jugendliche gilt bei Fahrtkosten die Zuzahlungsregelung. Bei 1Plus Krankenfahrten setzen wir auf Transparenz und faire Preisgestaltung. Eine Besonderheit bei uns: Sie zahlen keinen Eigenanteil😊, während andere Anbieter diesen berechnen. Sie benötigen eine Krankenfahrt in Aachen oder planen eine Rollstuhlfahrt oder einen Liegendtransport bundesweit? Wir beraten Sie gerne persönlich und finden die ideale Transportlösung, die Ihren Anforderungen entspricht.
  • Was kostet ein Krankenfahrdienst?
    Die Kosten hängen von der Entfernung, Art der Fahrt (z. B. Rollstuhl, Tragestuhl, liegend) und dem Zeitpunkt ab. Als grobe Orientierung: ca. 2–3 € pro Kilometer plus eine Grundgebühr. Bei 1Plus Krankenfahrten erhalten Sie vorab gerne einen individuellen Kostenvoranschlag.
  • Wann kann man einen Krankenfahrdienst in Anspruch nehmen?
    Wenn Sie aufgrund von Krankheit, Alter oder einer Behinderung nicht eigenständig zu medizinischen Terminen gelangen können. Mit ärztlicher Verordnung (Muster 4) werden Fahrten in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
  • Welche Fahrzeuge verwenden Sie für Krankenfahrten?
    Unsere Fahrzeugflotte bei 1Plus Krankenfahrten ist speziell für Krankenfahrten konzipiert und bietet höchsten Komfort und Sicherheit. Wir setzen auf barrierefreie Fahrzeuge, die mit TÜV-geprüften Rollstuhlrampen, Liften, Haltestangen und rutschfesten Trittstufen ausgestattet sind, um einen sicheren Ein- und Ausstieg sowie einen geschützten Transport zu gewährleisten. Für den individuellen Bedarf stehen Fahrzeuge für Rollstuhlfahrten, Tragestuhl- oder Liegendtransporte bereit, die stets sauber, hygienisch und technisch auf dem neuesten Stand sind. Unsere Fahrzeuge sind maximal 4 Jahre alt, stammen von Premiumherstellern und bieten Komfort für Patienten mit unterschiedlichsten Anforderungen. Ergänzt wird dies durch unser erfahrenes und geschultes Personal, das Ihnen eine angenehme, stressfreie Fahrt garantiert – ob für kurze Strecken in Aachen oder bundesweite Fahrten. Suchen Sie eine Krankenfahrt in Aachen oder benötigen einen speziellen Transportservice in ganz Deutschland? Kontaktieren Sie uns, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu klären und die beste Transportlösung für Sie zu organisieren.
  • Sind Krankenfahrten pünktlich und zuverlässig?
    Ja, bei 1Plus Krankenfahrten legen wir großen Wert auf Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit. Unsere Krankenfahrten sind exakt geplant, damit Sie immer pünktlich zu Ihrem Termin beim Arzt, im Krankenhaus oder in der Reha kommen. Unser Team überwacht den Verkehr in Echtzeit, um Verspätungen zu vermeiden. So garantieren wir Ihnen einen stressfreien und pünktlichen Transport - egal, ob es sich um regelmäßige Fahrten oder kurzfristige Anfragen handelt. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Fahrt rechtzeitig zu buchen und uns alle relevanten Informationen mitzuteilen. Unsere Disposition und Fahrer planen ihre Routen sorgfältig, um pünktlich bei Ihnen zu sein. Benötigen Sie eine pünktliche und zuverlässige Krankenfahrt in Aachen oder eine Krankenbeförderung bundesweit? Kontaktieren Sie uns, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen und die beste, termingerechte Transportlösung für Sie zu finden.
  • Kann ich bei Ihnen einen Krankentransport bestellen?
    Bei 1Plus Krankenfahrten können Sie keinen Krankentransport bestellen, da diese Form des Transports medizinische Betreuung während der Fahrt erfordert und nur von speziell lizenzierten Anbietern durchgeführt wird. Wir bieten jedoch Krankenfahrten und einen Behindertenfahrdienst an, diese Fahrten sind für Patienten geeignet, die keine medizinische Versorgung während der Fahrt benötigen. Diese Fahrten sind sicher und zuverlässig und decken z.B. Arztbesuche, Dialysefahrten, Fahrten zur Chemotherapie und andere medizinische Termine ab, sowie auch Beförderungen zur Sozialen Teilhabe wie z.B. der Besuch von Veranstaltungen, Verwandten, Bekannten sowie die Erledigung von kleineren Einkäufen. Sie benötigen keinen Krankentransport in Aachen, sondern eine Krankenfahrt im kreis Aachen oder sogar deutschlandweit? Kontaktieren Sie uns für eine zuverlässige und pünktliche Krankenfahrt, ob lokal in Aachen oder für Fahrten überregional.
  • Kann ich bei Ihnen einen Liegendtransport buchen?
    Ja, Sie können bei 1Plus Krankenfahrten einen Liegendtransport buchen. Ein Liegendtransport ist eine Sonderform der Krankenfahrt, bei dem der Patient während der gesamten Fahrt liegend transportiert wird. Diese Transportform ist vor allem für Personen wichtig, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht sitzen können, aber während der Fahrt keine akute medizinische Versorgung benötigen, wie es bei einem Krankentransport durch den Rettungsdienst der Fall wäre. Unsere Liegendtransporte bei 1Plus Krankenfahrten werden von geschultem Personal durchgeführt, um eine komfortable und sichere Fahrt zu gewährleisten. Die Patienten werden zu medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Rehakliniken oder nach Hause gebracht. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist in der Regel eine ärztliche Verordnung, aus der hervorgeht, dass ein Liegendtransport medizinisch notwendig ist. Wenn Sie einen Liegendtransport benötigen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung, um alle Einzelheiten zu besprechen und die Fahrt optimal zu planen. Sie benötigen einen Liegendtransport in Aachen oder eine Krankenbeförderung deutschlandweit? Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen und die passende Transportlösung für Sie zu finden - lokal in Aachen oder deutschlandweit.
  • Bieten Sie Rollstuhlfahrten an?
    Ja, 1Plus Krankenfahrten bietet auch Rollstuhlfahrten bzw Rollstuhltransport für mobilitätseingeschränkte Personen an. Unsere speziell ausgestatteten Fahrzeuge ermöglichen einen komfortablen und sicheren Transport von Rollstuhlfahrern, ohne dass ein Umsteigen erforderlich ist. Unsere geschulten Fahrer sorgen für eine sichere, stressfreie und pünktliche Fahrt. Diese Art von Krankenfahrten eignet sich sowohl für Arztbesuche, ambulante Behandlungen, Dialysefahrten oder andere medizinische Termine als auch für private und Freizeitfahrten. Bei Bedarf übernehmen wir auch den Transport zu Pflegeeinrichtungen, Tagespflege oder Therapien. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich, die die Notwendigkeit einer Rollstuhlfahrt bestätigt. Benötigen Sie einen Rollstuhltransport in Aachen oder deutschlandweit? Kontaktieren Sie uns gerne, um eine zuverlässige und pünktliche Lösung für Ihre Rollstuhlfahrten zu finden – sowohl lokal in Aachen als auch für Fahrten überregional.
  • Benötige ich ein Rezept für eine Krankenfahrt?
    Für eine Krankenfahrt, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden soll, benötigen Sie in den meisten Fällen eine ärztliche Verordnung, das sogenannte „Muster 4“. Diese wird ausgestellt, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist – zum Beispiel für Dialyse, Chemotherapie, Strahlentherapie oder stationäre Aufenthalte. Privatversicherte sollten ebenfalls ein Rezept einholen, um die Kostenübernahme bei ihrer Versicherung zu beantragen. Die genauen Regelungen können je nach Vertrag variieren. Für selbst organisierte oder privat finanzierte Fahrten ist kein Rezept erforderlich. Mit 1Plus Krankenfahrten in Aachen und der Städteregion stellen wir sicher, dass Ihre Krankenfahrten mit oder ohne Rezept reibungslos und komfortabel ablaufen
  • Wie komme ich zum Arzt, wenn ich nicht selbst fahren kann?
    Wenn Sie nicht selbst zum Arzt fahren können, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Kostenübernahme für die Fahrt zum Arzt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Fahrtkosten zu medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Medizinische Notwendigkeit: Die Behandlung muss zwingend medizinisch notwendig sein. Ärztliche Verordnung: Ihr Arzt muss Ihnen eine Verordnung für die Krankenfahrt ausstellen. Für die Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist diese Verordnung notwendig. Genehmigung der Krankenkasse: In der Regel müssen Sie vor Antritt der Krankenfahrt die Genehmigung der Krankenkasse einholen. In bestimmten Ausnahmefällen, z. B. bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) oder bei Pflegegrad 3, 4 oder 5, kann auf die Genehmigung verzichtet werden. Zuzahlung: Auch wenn die Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt, müssen Sie in der Regel eine Zuzahlung von 10 Prozent der Fahrtkosten leisten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Wer von der Zuzahlung befreit ist, muss keine Zuzahlung leisten. Vor Antritt der Fahrt ist sicherzustellen, dass die Verordnung von der Krankenkasse genehmigt wurde. Ohne diese Genehmigung kann die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen, auch wenn die ärztliche Verordnung vorliegt. Liegt eine Genehmigung vor, kann Ihnen Ihre Krankenkasse einzelne Taxi- oder Transportunternehmen nennen, die Vertragspartner sind. Das Unternehmen rechnet die Fahrtkosten direkt mit der Krankenkasse ab. 1Plus Krankenfahrten ist Partner aller Krankenkassen und somit für jeden Versicherten frei wählbar. Wer im Einzelfall kein kooperierendes Taxiunternehmen nutzt, kann sich gegen Vorlage der Quittung den Betrag bis auf die Zuzahlung von der Krankenkasse erstatten lassen. Tipp: Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie eventuell auch den Entlastungsbetrag für einen Fahr- und Begleitservice zum Arzt nutzen. (Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich (insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Dies gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1). Wie erhalte ich den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro? Reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Kostenerstattung mit den entsprechenden Zahlungsbelegen für die in Anspruch genommenen Leistungen ein. Benötigen Sie eine Fahrt zum Arzt in Aachen oder eine krankenfahrt bundesweit? Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen und die beste Transportlösung für Sie zu finden - vor Ort in Aachen oder bundesweit.
  • Sind Ihre Fahrer speziell geschult?
    Ja, unsere Fahrer bei 1Plus Krankenfahrten sind speziell im Bereich Krankenfahrten geschult und verfügen über die notwendige Erfahrung im Umgang mit Patienten, um eine sichere und komfortable Beförderung zu gewährleisten. Bei 1Plus Krankenfahrten setzen wir auf höchste Empathie und Motivation, um unseren Teamgeist zu stärken und so stets besten Service zu bieten. Wir schaffen ein unterstützendes und förderndes Arbeitsumfeld, in dem sich unsere Mitarbeiter entfalten können. Dadurch stellen wir sicher, dass Sie als Kunde jederzeit ein Plus an Service und eine individuelle, einfühlsame Betreuung erleben. Suchen Sie eine zuverlässige Krankenfahrt in Aachen oder bundesweit? Kontaktieren Sie uns, um Ihre Transportbedürfnisse zu besprechen und eine maßgeschneiderte Lösung für Fahrten in der Region Aachen oder deutschlandweit zu finden.
  • Kann ich bei Ihnen ein Krankenfahrten Taxi buchen?
    Ja, bei 1plus Krankenfahrten können Sie ein Krankenfahrten Taxi buchen, aber wir bieten viel mehr als nur ein "Krankenfahrten-Taxi". Während herkömmliche Krankenfahrten Taxis in der Regel nur Fahrten für Rollstuhlfahrer anbieten, bieten wir Ihnen einen umfassenderen Service. Neben dem Transport von Rollstühlen bieten wir im Gegensatz zu einem einfachen Krankenfahrten Taxi auch Spezialdienste wie zum Beispiel Liegentransporte und Fahrten mit Tragestuhl an. Diese Zusatzleistungen sind vor allem für Patienten wichtig, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht sitzen können oder eine besondere Betreuung benötigen, was über das Angebot eines normalen Krankentransporttaxis hinausgeht. Der Liegendtransport ermöglicht es den Patienten, während der gesamten Fahrt zu liegen, was besonders für Menschen wichtig ist, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht sitzen können. Unser Tragestuhlservice ist ideal für Personen, die nicht selbstständig Treppensteigen oder laufen können, aber nicht den vollen Komfort eines Liegendtransports benötigen. Unsere Fahrzeuge sind im Gegensatz zu Krankenfahrten Taxis speziell für diese zusätzlichen Anforderungen ausgestattet und unser geschultes Personal sorgt dafür, dass jede Fahrt sicher, komfortabel und pünktlich durchgeführt wird. Für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich, die den besonderen Bedarf bestätigt. Sie suchen ein Krankenfahrten Taxi in Aachen oder benötigen eine Krankenfahrt bundesweit? Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen und die beste Transportlösung für Sie zu finden – ob lokal in Aachen oder deutschlandweit.
  • Werden bei 1Plus Krankenfahrten auch private Fahrten angeboten?
    Ja, neben unseren Krankenfahrten bieten wir bei 1Plus Krankenfahrten auch private Fahrten an. Egal, ob es sich um Besuche bei Angehörigen, Fahrten zu privaten Terminen oder individuelle Mobilitätswünsche handelt – wir passen unseren Service Ihren Bedürfnissen an. Unsere modernen und barrierefreien Fahrzeuge garantieren dabei stets Komfort und Sicherheit.
  • Was ist ein Krankentransport?
    Ein Krankentransport dient der Beförderung von Patienten, die aufgrund ihres Gesundheitszustands medizinische Betreuung während der Fahrt benötigen.
  • Welche Krankenfahrten übernimmt die Krankenkasse?
    Die Krankenkasse übernimmt Fahrten zu ambulanten Behandlungen, Krankenhausaufenthalten oder regelmäßigen Therapien wie Dialyse oder Chemotherapie - wenn sie medizinisch notwendig sind und eine Verordnung (Muster 4) vorliegt.
  • Wie buche ich eine Krankenfahrt?
    Bei 1Plus Krankenfahrten können Sie eine Krankenfahrt ganz einfach über unser Buchungsformular auf unserer Webseite, telefonisch oder per E-Mail buchen. Geben Sie uns einfach die notwendigen Informationen zu Ihrem Termin und speziellen Bedürfnissen. Für eine Krankenfahrt in Aachen oder eine Beförderung deutschlandweit, buchen Sie gerne direkt hier > Buchen 🚑 oder rufen Sie uns einfach an > Tel.: .......
  • Wie ist der Ablauf einer Krankenfahrt ?
    Der Ablauf einer Krankenfahrt bei 1Plus Krankenfahrten ist einfach, effizient und ohne versteckte Kosten für Sie. So funktioniert es: Ärztliche Verordnung für Krankenbeförderung Zunächst benötigen Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung für Krankenbeförderung (Muster 4). Diese dient als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit und ermöglicht es, die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse zu beantragen. Dank der sogenannten Genehmigungsfiktion müssen viele Krankenfahrten nicht mehr extra von der Krankenkasse genehmigt werden. Wenn die Krankenkasse nicht innerhalb von drei Tagen nach dem Antrag widerspricht, gilt die Verordnung automatisch als genehmigt. Kontaktaufnahme mit 1Plus Krankenfahrten Nach Erhalt der Verordnung können Sie uns telefonisch oder online kontaktieren. Während der Terminvereinbarung klären wir gemeinsam: Ob die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse gesichert ist. Ob zusätzliche Unterlagen oder Genehmigungen benötigt werden. Terminvereinbarung Sobald alle wichtigen Details geklärt sind, vereinbaren wir einen Termin, der zu Ihrem Behandlungszeitraum passt. Wir garantieren pünktliches Erscheinen und stellen sicher, dass das Fahrzeug optimal auf Ihre Bedürfnisse – etwa für Rollstuhlfahrer oder Liegendtransporte – ausgestattet ist. Am Tag der Krankenfahrt Am Tag der Fahrt übergeben Sie unserem Fahrer die Verordnung (Muster 4) und gegebenenfalls die Krankenkassen-Genehmigung. Unser geschultes Personal unterstützt Sie beim sicheren Ein- und Ausstieg und sorgt für eine komfortable Beförderung. Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse Wir kümmern uns um die komplette Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. So sparen Sie Zeit und unnötigen bürokratischen Aufwand. Benötigen Sie einen zuverlässigen Krankenfahrdienst in Aachen oder eine Beförderung deutschlandweit? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir finden gemeinsam die ideale Lösung für Ihren individuellen Transportbedarf. Bei 1Plus Krankenfahrten stehen Ihre Zufriedenheit und Mobilität an erster Stelle.
  • Kann eine Begleitperson mitfahren?
    Ja, in der Regel kann bei einer Krankenfahrt eine Begleitperson kostenlos mitfahren. 😊 Benötigen Sie eine Krankenfahrt in Aachen mit Begleitperson oder eine Krankenfahrt bundesweit? Kontaktieren Sie uns, um eine sichere und komfortable Lösung für Ihre Krankenfahrt mit Begleitperson zu organisieren – sowohl in Aachen als auch deutschlandweit.
  • Gibt es eine Muster 4 Ausfüllhilfe?
    Ja, es gibt spezifische Ausfüllhilfen für das Muster 4, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Angaben zur Verordnung einer Krankenbeförderung korrekt eingetragen werden. Das Formular ist entscheidend für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Krankenfahrten. Die Ausfüllhilfe hilft Ärzten, die notwendigen Informationen zur medizinischen Notwendigkeit der Fahrt richtig einzutragen, um Fehler zu vermeiden. Über diesen Link: gelangen Sie direkt zu einer Anleitung, die Schritt für Schritt das Ausfüllen des Muster 4 erklärt. Sie sind im Besitz einer Verordnung für ihre Krankenbeförderung "Muster 4" und benötigen eine Krankenfahrt im kreis Aachen oder bundesweit? Kontaktieren Sie uns gerne, um eine sichere und zuverlässige Krankenfahrt zu organisieren – 1Plus Krankenfahrten ist in Aachen und deutschlandweit für Sie da!
  • Sind Krankenfahrten auch kurzfristig buchbar?
    Ja, bei 1Plus Krankenfahrten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, auch kurzfristige Krankenfahrten zu buchen. Unser engagiertes Team in der Städteregion Aachen ist darauf spezialisiert, Ihre Anfrage flexibel und schnell zu bearbeiten. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über unser Online-Buchungssystem, um Ihre Fahrt stressfrei zu organisieren.
  • Wie kann ich regelmäßige Krankenfahrten zur Dialyse oder Chemotherapie buchen?
    Regelmäßige Krankenfahrten, wie etwa zur Tagespflege, Dialyse- oder auch zur Chemotherapie, lassen sich bei 1Plus Krankenfahrten bequem im Voraus planen und Buchen. Wir bieten feste Terminpläne, sodass Sie pünktlich und stressfrei ankommen. Kontaktieren Sie uns frühzeitig telefonisch, per E-Mail oder über unser Buchungsformular, um Ihre Wunschzeiten zu reservieren.
  • Ist eine kurzfristige Buchung einer Krankenfahrt möglich?
    Ja, kurzfristige Buchungen sind möglich, abhängig von unserer Verfügbarkeit. Rufen Sie uns am besten direkt unter ☎️ 0241 / 99 705 666 an, um schnell eine Beförderung in Aachen oder deutschlandweit zu buchen.
  • Was kostet eine Krankenfahrt?
    Bei 1Plus Krankenfahrten legen wir großen Wert auf Transparenz und Faire Preise. Eine unserer besonderen Leistungen ist, dass wir keinen Eigenanteil verlangen – im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern, bei denen ein Eigenanteil von bis zu 10 € anfällt. Unsere Preise sind klar strukturiert und für Sie leicht nachvollziehbar. Die Kosten einer Krankenfahrt hängen von der Art des Transports und der Entfernung ab. Was Sie letztlich zahlen müssen, richtet sich jedoch danach, wer die Kosten übernimmt: Gesetzlich Versicherte Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Krankenfahrten, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Fahrt vorab genehmigt wurde (z. B. Fahrten zu Dialyse, Chemotherapie, Strahlentherapie). Patienten zahlenbei anderen Anbietern eine gesetzliche Zuzahlung von: 10 % des Fahrpreises Mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt Privat Versicherte Die Kostenübernahme richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen mit Ihrer Versicherung. Klären Sie vorab, ob eine Verordnung notwendig ist und welche Leistungen erstattet werden. Selbstzahler Wenn keine Kostenübernahme erfolgt, können Sie die Fahrt privat zahlen. Unsere Preise sind transparent und richten sich nach der Strecke und Art des Transports. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot. Falls Sie weitere Fragen haben, einen speziellen Service benötigen oder eine Fahrt ins Ausland planen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Das Team von 1Plus Krankenfahrten steht Ihnen gerne zur Verfügung, um individuelle Lösungen zu finden und Ihre Wünsche zu erfüllen. Sie suchen einen günstigen Krankenfahrdienst in Aachen oder planen eine Krankenfahrt im Kreis Aachen und darüber hinaus? Kontaktieren Sie uns für eine zuverlässige und pünktliche Beförderung.
  • Wann werden Fahrten zum Arzt übernommen?
    Fahrten zum Arzt werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind und eine ärztliche Verordnung (Muster 4) für die Krankenfahrt vorliegt. Beispiele hierfür sind: Regelmäßige Behandlungen wie Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie. Eingeschränkte Mobilität, z. B. bei Schwerbehinderten (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis) oder Patienten, die auf einen Rollstuhl oder einen Liegendtransport angewiesen sind. Krankenhausfahrten wie Entlassung, Verlegung oder stationäre Aufnahme. Die Genehmigung durch die Krankenkasse ist in der Regel erforderlich, es sei denn, es handelt sich um einen akuten Notfall. Fahrten zu Routineuntersuchungen oder aus nicht-medizinischen Gründen werden hingegen nicht übernommen. Mit 1Plus Krankenfahrten in Aachen und der Städteregion sorgen wir dafür, dass Ihre Krankenfahrten professionell, sicher und gemäß allen Vorgaben durchgeführt werden.
  • Werden Taxifahrten zum Arzt bezahlt?
    Taxifahrten zum Arzt werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur dann übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind und eine ärztliche Verordnung (Muster 4) vorliegt. Dabei gelten die gleichen Kriterien wie für Krankenfahrten, z. B. regelmäßige Behandlungen wie Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie, sowie eingeschränkte Mobilität bei Patienten mit Schwerbehinderung oder besonderem Pflegebedarf. Hinweis: 1Plus Krankenfahrten ist ein spezialisierter Krankenfahrdienst und bietet Ihnen eine komfortable und sichere Alternative zu herkömmlichen Taxis. Mit unseren modernen, barrierefreien Fahrzeugen sind wir optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingestellt – egal ob in Aachen oder der Städteregion.
  • Wie rechnet man Krankenfahrten ab?
    Die Abrechnung von Krankenfahrten erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Krankenfahrdienst und der Krankenkasse, wenn eine gültige Verordnung für Krankenbeförderung (Muster 4) vorliegt. Hier sind die Schritte im Überblick: Ärztliche Verordnung erhalten Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung für Krankenbeförderung aus, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist. Genehmigung durch die Krankenkasse Viele Krankenfahrten sind nicht mehr genehmigungspflichtig. Dank der „Genehmigungsfiktion“ gilt die Verordnung als genehmigt, wenn die Krankenkasse nicht innerhalb von drei Werktagen widerspricht. Eigenanteil für gesetzlich Versicherte Gesetzlich Versicherte tragen in der Regel 10 % der Fahrtkosten als Eigenanteil selbst (mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 €). Dieser Betrag fällt pro Fahrt oder jeweils für die erste und letzte Fahrt an, sofern keine Zuzahlungsbefreiung besteht. Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse Der Krankenfahrdienst übernimmt die Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse. Ihnen entsteht kein zusätzlicher Aufwand, und der gesamte Prozess bleibt für Sie unkompliziert. Unser Service für Sie: 1Plus Krankenfahrten kümmert sich um alle Formalitäten, sodass Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren können. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich beraten – wir sorgen dafür, dass Ihre Krankenfahrt in Aachen und darüber hinaus reibungslos und sicher abläuft!
  • Was ist ein Muster 4?
    Muster 4 ist das offizielle Formular, das von Ärzten für die Verordnung einer Krankenbeförderung ausgestellt wird. Es dient als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit einer Krankenfahrt, z.B. bei Fahrten zu Behandlungen wie Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie. Mit dem vollständig ausgefüllten Muster 4 kann die Krankenkasse die Kosten für die Fahrt übernehmen. Insbesondere für schwerbehinderte oder pflegebedürftige Patienten ist das Muster 4 eine langfristige Lösung zur Sicherung ihrer Mobilität. Benötigen Sie eine Krankenfahrt auf Grundlage eines Muster 4 in Aachen oder deutschlandweit? Kontaktieren Sie uns, um eine sichere und zuverlässige Krankenfahrt zu organisieren – 1Plus Krankenfahrten ist in Aachen als auch bundesweit für Sie da!
  • Wer zahlt ein Rollstuhltaxi?
    Die Kosten für ein sogenanntes Rollstuhltaxi, das speziell für barrierefreie Transporte ausgestattet ist, werden in vielen Fällen von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung hierfür ist eine medizinische Notwendigkeit sowie eine ärztliche Verordnung (Muster 4). Insbesondere Fahrten zu Dialysebehandlungen, Chemotherapien oder Strahlentherapien werden in der Regel von der Krankenkasse genehmigt. Eigenanteil für gesetzlich Versicherte: Gesetzlich Versicherte leisten einen Eigenanteil von 10 % der Fahrtkosten (mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 €). Privat Versicherte sollten sich vorab bei ihrer Krankenversicherung erkundigen, ob die Kosten übernommen werden. Unterschied zu einem herkömmlichen Rollstuhltaxi: Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Rollstuhltaxi ist 1Plus Krankenfahrten als spezialisierter Krankenfahrdienst optimal auf die Bedürfnisse von Patienten mit eingeschränkter Mobilität eingestellt. Mit modernen, rollstuhlgerechten Fahrzeugen und speziell geschultem Personal garantieren wir eine sichere und komfortable Beförderung – regional und bundesweit. Ihr Vorteil mit 1Plus Krankenfahrten: Wir übernehmen für Sie die gesamte Organisation und Abrechnung mit der Krankenkasse. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Krankenfahrt zu buchen und profitieren Sie von unserem spezialisierten Service!
  • Wer zahlt den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung?
    Die Kosten für einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung können von verschiedenen Stellen übernommen werden, abhängig von der individuellen Situation: Krankenkasse: Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung (Muster 4) und die Erfüllung bestimmter Kriterien, wie: Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“. Ein Pflegegrad (ab Pflegegrad 2), der eingeschränkte Mobilität nachweist. Eingliederungshilfe: Für Fahrten, die nicht medizinisch bedingt sind – z. B. Fahrten zur Arbeit, Schule oder Freizeitaktivitäten – übernimmt die Eingliederungshilfe oft die Kosten. Voraussetzung ist, dass die Fahrt für die Teilhabe am sozialen Leben notwendig ist. Sozialamt oder Jugendamt: In speziellen Fällen, etwa für Kinder mit Behinderung oder Menschen ohne ausreichendes Einkommen, können diese Stellen die Kosten für Fahrdienste übernehmen. Eigenanteil für gesetzlich Versicherte: Gesetzlich Versicherte tragen meist einen Eigenanteil von 10 % der Kosten (mindestens 5,00 € und maximal 10,00 €). 1Plus Krankenfahrten ist spezialisiert auf barrierefreie Beförderung in Aachen und darüber hinaus und unterstützt Sie bei der Klärung der Kostenübernahme.
  • Wer zahlt die Fahrt zur Chemotherapie?
    Die Kosten für Fahrten zur Chemotherapie werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, da sie als medizinisch notwendige Krankenfahrten gelten. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung für Krankenbeförderung (Muster 4). Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, wie z. B. eine Schwerbehinderung oder eingeschränkte Mobilität, ist in vielen Fällen keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse nötig – dank der sogenannten „Genehmigungsfiktion“. Privatversicherte sollten die Kostenübernahme individuell mit ihrer Versicherung abklären, da die Bedingungen je nach Tarif variieren können. 1Plus Krankenfahrten bietet Ihnen einen zuverlässigen und einfühlsamen Fahrdienst zu Chemotherapien in Aachen und der gesamten Städteregion. Unser Team sorgt dafür, dass Sie sicher und komfortabel Ihre Behandlungsorte erreichen. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre Fahrt zu planen!
  • Wer übernimmt die Kosten für ein Taxi oder einen Fahrdienst bei Pflegegrad?
    Die Krankenkasse übernimmt Fahrten bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung (Muster 4). Pflegegrad mit Merkzeichen (aG, Bl, H): Keine zusätzliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, die Verordnung gilt automatisch als genehmigt. Pflegegrad ohne Merkzeichen: Eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse kann notwendig sein. Für Fahrten zur Tagespflege können Leistungen aus dem Entlastungsbetrag (125 €) genutzt werden. 1Plus Krankenfahrten bietet einen sicheren und barrierefreien Fahrdienst für Menschen mit Pflegegrad in Aachen und darüber hinaus – kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen!
  • Bieten Sie ein Rollstuhl-Taxi in Aachen an?
    1Plus Krankenfahrten bietet als Krankenfahrdienst eine komfortable und barrierefreie Alternative zu einem klassischen Rollstuhl-Taxi in Aachen. Unsere speziell ausgestatteten Fahrzeuge sind barrierefrei und ideal für den Transport von Rollstuhlfahrern geeignet. Wir garantieren Ihnen eine sichere, pünktliche und zuverlässige Beförderung – ob zu Arztterminen, medizinischen Einrichtungen oder anderen Zielen in der Städteregion Aachen.
  • Wer fährt Pflegebedürftige zum Arzt?
    Pflegebedürftige Patienten können von spezialisierten Krankenfahrdiensten wie 1Plus Krankenfahrten sicher und komfortabel zum Arzt gefahren werden. Unsere modernen, barrierefreien Fahrzeuge und geschulten Fahrer gewährleisten eine angenehme Beförderung, auch für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität. In vielen Fällen werden die Kosten für solche Fahrten von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung (Muster 4) vorliegt und die Beförderung medizinisch notwendig ist. Dazu zählen Fahrten zu regelmäßigen Behandlungen wie Dialyse oder Strahlentherapie, aber auch Arzttermine bei Mobilitätseinschränkungen. Hinweis: 1Plus Krankenfahrten bietet Ihnen in Aachen und der Städteregion eine zuverlässige Alternative zu herkömmlichen Taxis. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fahrt zu planen – wir kümmern uns um die Details!
  • Wer fährt mich zur Dialyse?
    Für Ihre Dialysefahrten können Sie auf den spezialisierten Krankenfahrdienst von 1Plus Krankenfahrten zählen. Wir bieten sichere, komfortable und pünktliche Beförderungen in modernen, barrierefreien Fahrzeugen. Unsere geschulten Fahrer unterstützen Sie bei jedem Schritt – von der Abholung direkt an Ihrer Haustüre bis zur Ankunft in das Dialysezentrum hinein. Dialysefahrten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, da sie als medizinisch notwendige Beförderung gelten. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung für Krankenbeförderung (Muster 4). Dank der „Genehmigungsfiktion“ ist oft keine zusätzliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, wenn die Verordnung vorliegt. 1Plus Krankenfahrten ist Ihr verlässlicher Partner – egal ob in Aachen, der Städteregion oder darüber hinaus. Rufen Sie uns an, um Ihre Dialysefahrt zu planen. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Behandlung stressfrei erreichen!
  • Welche Arten von Spezialfahrten bieten Sie an?
    Wir bieten eine Vielzahl an Spezialfahrten, darunter: Dialysefahrten: Regelmäßige Transporte für Dialysepatienten. Fahrten zur Chemo- und Strahlentherapie: Zuverlässige Beförderung während belastender Therapiephasen. Rollstuhl- und Tragestuhlfahrten: Für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität. Liegendtransporte: Sicherer Transport für Patienten, die liegend befördert werden müssen. Reiserückholdienste: Organisation und Durchführung von Rückholungen im In- und Ausland. Und vieles mehr...
  • Bieten Sie einen speziellen Fahrdienst für Senioren an?
    1Plus Krankenfahrten bietet einen auf Senioren zugeschnittenen Fahrdienst, der Sicherheit, Komfort und Zuverlässigkeit in den Mittelpunkt stellt. Unser Service umfasst Fahrten zu Arztterminen, Tagespflegeeinrichtungen, Reha-Zentren oder anderen wichtigen Anlässen. Wir setzen barrierefreie Fahrzeuge ein, die speziell auf die Bedürfnisse älterer Fahrgäste abgestimmt sind – sei es für Rollstuhltransporte oder bequeme sitzende Beförderungen von Senioren. Unsere erfahrenen Fahrer unterstützen Sie beim Ein- und Aussteigen und sorgen dafür, dass Ihre Fahrt für Senioren entspannt und stressfrei verläuft. Ganz gleich, ob innerhalb der Städteregion Aachen oder darüber hinaus – 1Plus Krankenfahrten ist Ihr verlässlicher Partner für Seniorenfahrten.
  • Bieten Sie einen Flughafentransfer für Rollstuhlfahrer an?
    Ja, 1Plus Krankenfahrten bietet einen barrierefreie Flughafentransfer speziell für Rollstuhlfahrer an. Mit unseren modernen, rollstuhlgerechten Fahrzeugen garantieren wir einen sicheren und komfortablen Transport zum Flughafen und zurück. Unser Service ist optimal auf die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität abgestimmt – inklusive Unterstützung beim Ein- und Aussteigen sowie beim Gepäck. Ganz gleich, ob es sich um eine kurze Fahrt zum nächstgelegenen Flughafen oder einen längeren Transfer handelt – wir sorgen dafür, dass Sie pünktlich und entspannt ankommen. Planen Sie Ihren Flughafentransfer mit uns - 1Plus Krankenfahrten ist Ihr zuverlässiger Partner für barrierefreie Mobilität und individuellen Flughafentransfer.

Häufige Fragen & Antworten

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