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Krankenfahrdienst in Aachen: 5 Tipps für Patienten und Angehörige

  • Autorenbild: 1Plus Krankenfahrten
    1Plus Krankenfahrten
  • 24. Sept.
  • 6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 30. Sept.


So buchen Sie den passenden Krankenfahrdienst in Aachen

Rollstuhl am Strand, barrierefrei reisen

Wenn Sie oder ein Angehöriger in der Region Aachen auf medizinische Fahrten angewiesen sind, zum Beispiel zu Arztterminen, ins Krankenhaus, zur Dialyse oder Therapie, stehen oft viele Fragen im Raum. Wie läuft die Buchung bei einem Krankenfahrdienst ab? Wer übernimmt die Kosten? Welche Unterlagen sind erforderlich? Und worauf sollte man achten, damit alles reibungslos funktioniert?


Dieser Beitrag gibt Ihnen fünf praxiserprobte Tipps, mit denen Sie eine Krankenfahrt in Aachen sicher, effizient und ohne Stress organisieren. Die Informationen richten sich an alle, die entweder erstmals eine Fahrt planen oder bereits Erfahrungen gesammelt haben und sicherstellen möchten, dass wirklich alles korrekt läuft.




Tipp 1: Frühzeitig planen und alle Unterlagen rechtzeitig sichern



Warum eine gute Planung wichtig ist

Krankenfahrdienste brauchen oftmals Vorlauf, um das passende Fahrzeug und geschultes Personal einzuplanen. Das gilt besonders bei Rollstuhl, Tragestuhl oder Liegendtransport. Zusätzlich prüfen Krankenkassen Anträge nicht immer am selben Tag. Wer früh plant, vermeidet Engpässe und hat genug Puffer für Wartezeiten in Kliniken, Dialysezentren oder Praxen. Für Fahrten rund um Aachen empfiehlt es sich, direkt bei der Terminvergabe mit der Planung zu beginnen.



Welche Unterlagen Sie benötigen

1) Ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung (Muster 4)

Der Arzt bestätigt darauf die medizinische Notwendigkeit und wählt die Transportart. Das Formular ist die Basis für Abrechnung und Kostenübernahme. Für stationäre, vorstationäre und nachstationäre Behandlungen reicht die Verordnung aus. Eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist in diesen Fällen nicht nötig. Bei ambulanten Behandlungen ist häufig eine Genehmigung erforderlich.


2) Genehmigung der Krankenkasse (falls vorgeschrieben)

Bei vielen ambulanten Fahrten muss die Genehmigung vor Fahrtbeginn vorliegen. Ohne Genehmigung kann die Kostenübernahme abgelehnt werden. Das regelt die Krankentransport-Richtlinie des G-BA.


3) Personendaten und Hinweise

Halten Sie Name, Anschrift, Geburtsdatum bereit. Hinweise zu besonderen Umständen vor Ort und Schwerbehinderung oder Pflegegrad helfen, die richtige Einstufung zu treffen.



Genehmigungspflicht: Was gilt konkret

Für Fahrten zur ambulanten Behandlung ist eine vorherige Genehmigung die Regel. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen sowie für bestimmte ambulante Operationen. Das steht in der Krankentransport-Richtlinie.


Für ambulante Behandlungen können Krankenfahrten auch ohne besonderes Merkzeichen genehmigt werden, wenn eine vergleichbare dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt oder eine über längere Zeit hochfrequente Behandlung notwendig ist. Dazu zählen Strahlentherapie, Chemotherapie und Dialyse. Details und Nachweise legt die Krankenkasse anhand der Richtlinie fest.


Begünstigte Gruppen mit Ausnahme der Genehmigungspflicht sind zum Beispiel:


  • Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG, Bl oder H

  • Pflegegrad 4 oder 5

  • Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung

  • Übergangsfälle: ehemals Pflegestufe 2 bis 31.12.2016 und seit 01.01.2017 mindestens Pflegegrad 3


    Die AOK erläutert diese Konstellationen z.B, in ihren Informationsseiten:



So reichen Sie Unterlagen richtig ein

  • Die Verordnung Muster 4 erhält die Patientin oder der Patient. Bei genehmigungsfreien Fahrten wird das Formular direkt dem Fahrdienst übergeben.

  • Bei genehmigungspflichtigen Fahrten klärt der Versicherte vorab die Genehmigung der Fahrt bei seiner Krankenkasse ab. Erst danach sollte die Fahrt stattfinden. Diese Reihenfolge ist wichtig, damit die Kasse die Kosten übernehmen kann.



Transportart richtig wählen

Der Arzt legt fest, ob Taxi oder Mietwagen ausreicht oder ob ein Krankentransportwagen nötig ist. Ein "Taxi oder Mietwagen" kommt bei einem regulären Krankenfahrdienst zum Einsatz, wenn keine medizinische Überwachung erforderlich ist aber z.B. ein Barrierefreies Fahrzeug. Geeignet bei Beförderung mit dem Rollstuhl, liegend oder mit dem Tragestuhl, inklusive Hilfe an Treppen. Typische Gründe sind zum Beispiel nicht gehfähig, weite Wege in der Klinik oder Treppen nicht möglich.


Auf Muster 4: „Krankenfahrt Taxi/Mietwagen“ ankreuzen sowie "Tragestuhl" kurz begründen, zum Beispiel „nicht gehfähig“ oder „Treppenhilfe erforderlich“.



Zeitliche Orientierung für eine reibungslose Buchung

  • Sobald der Termin feststeht: Arzt um die Verordnung bitten und beim gewünschten Anbieter in Aachen anfragen.

  • Spätestens wenige Tage vor der Fahrt: Genehmigung klären, falls erforderlich, und die Uhrzeiten für Hin- und Rückfahrt bestätigen.

  • Am Vortag: Unterlagen bereitlegen, Abholadresse und Kontakt prüfen.

  • Am Tag der Fahrt: Verordnung und Genehmigung griffbereit haben und dem Fahrdienst zeigen.


Wichtiger Kostenhinweis für die Planung

Gesetzlich Versicherte leisten in der Regel eine Zuzahlung von zehn Prozent des Fahrpreises, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro je Fahrt. Ausnahmen gelten bei anerkannter Befreiung. Wer befreit ist, zeigt den Befreiungsbescheid am besten bei jeder Fahrt vor, um Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden.




Tipp 2: Einen regionalen und erfahrenen Krankenfahrdienst in Aachen wählen


Ein Krankenfahrdienst in Aachen kennt Anfahrt, Einlass und Abläufe an den wichtigen Einrichtungen vor Ort. Beispiele sind die Uniklinik RWTH Aachen an der Pauwelsstraße 30, das Marienhospital Aachen an der Zeise, das Bethlehem Gesundheitszentrum in Stolberg oder das KfH Nierenzentrum Aachen. Kurze Wege und Ortskenntnis sparen Zeit und reduzieren Stress bei Hin- und Rückfahrt.



Wichtige Auswahlkriterien


  • Lokale Erfahrung und kurze Wege

    Anbieter mit Schwerpunkt Aachen kennen Zufahrten, Haltezonen und Patientenaufnahmen am z.B. Uniklinik Aachen oder dem Marienhospital. Das erleichtert pünktliche Übergaben und planbare Rückfahrten.


  • Passende Leistungen und Ausstattung

    Rollstuhl, Tragestuhl sowie Liegefahrten sollten verfügbar sein. Klären Sie Treppenhilfen, Rampe und Platz für Hilfsmittel im Fahrzeug ab.


  • Verfügbarkeit und Flexibilität

    Gute Erreichbarkeit, feste Abholfenster, verlässliche Fahrtermine. Wichtig bei Dialyse, Chemo oder Reha, etwa am KfH Nierenzentrum oder dem MVZ Davita Aachen.


  • Fahrzeugqualität und Sicherheit

    Barrierearmer Einstieg, saubere und klimatisierte Fahrzeuge, sichere Rollstuhl- und Tragefixierung. Geschulte Fahrer für Transfer und Treppen.


  • Transparenz und Referenzen

    Klare Auskunft zu Preisen, Wartezeiten, Storno-Regeln und Abrechnung mit Krankenkassen. Bewertungen und Empfehlungen helfen bei der Auswahl.


  • Klare Kommunikation

    Bestätigung von Hin- und Rückfahrt, Notfallkontakt, schnelle Rückmeldungen bei Terminänderungen.




Tipp 3: Leistungen und Serviceumfang genau prüfen


Ein moderner Krankenfahrdienst in Aachen sollte mehr bieten als nur die Fahrt von A nach B. Prüfen Sie vor der Buchung die folgenden Punkte.


Transportarten

Klären Sie, welche Beförderung möglich ist: sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl. Erkundigen Sie sich, ob Treppenhilfe und barrierearmer Einstieg verfügbar sind. Für Fahrten im Rollstuhl sind geprüfte Sicherungs- und Gurtsysteme wichtig. In Deutschland orientiert man sich dabei an DIN 75078 und ISO 10542.


Begleitpersonen und Unterstützung

Viele Patienten brauchen Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder beim Umsetzen in den Tragestuhl, wenn dieses oder eine Begleitperson medizinisch notwendig ist, kann der Arzt dies auf der Verordnung angeben.


Wartezeiten und Rückfahrten

Fragen Sie nach festen Abholfenstern, Wartezeiten vor Ort und einer gesicherten Rückfahrt. Das ist besonders wichtig bei Dialyse, Chemo oder Reha.


Transport von Hilfsmitteln

Rollatoren, Gehhilfen, Sauerstoffflaschen oder Gepäck sollten sicher mitgeführt werden können. Achten Sie auf ausreichenden Stauraum und sichere Befestigung. Für Rollstühle gelten spezielle Rückhaltesysteme mit Vierpunktbefestigung und Beckengurt.


Komfort und Sicherheit

Barrierearmer Einstieg, saubere und klimatisierte Fahrzeuge sowie geschulte Fahrer sind Qualitätsmerkmale. Rollstühle müssen mit geprüften Systemen gesichert sein, die den Normen entsprechen.




Tipp 4: Kosten, Zuzahlung und Kostenübernahme im Detail verstehen



Wann die Krankenkasse zahlt


Voraussetzung ist die ärztliche Verordnung auf Muster 4 und eine medizinische Notwendigkeit. Bei stationären Behandlungen sowie bei vor- oder nachstationären Terminen und bei ambulanten Operationen ist keine vorherige Genehmigung nötig. In diesen Fällen reicht die Verordnung.

Für ambulante Behandlungen gilt in der Regel: erst genehmigen lassen, dann fahren. Ausnahmen sind unten aufgeführt. Rechtsgrundlage ist § 60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie des G-BA.



Zuzahlung richtig einordnen


Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel 10 Prozent des Fahrpreises. Mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Fahrt. Wer eine Zuzahlungsbefreiung hat, zeigt den Nachweis am besten bei jeder Fahrt.



Wer bei ambulanten Krankenfahrten keine Genehmigung braucht


Mit ärztlicher Verordnung dürfen folgende Gruppen in der Regel ohne vorherige Genehmigung fahren. Die Kasse übernimmt dann die Kosten:

  • Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG, Bl oder H

  • Pflegegrad 4 oder 5

  • Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung

  • Hochfrequente ambulante Behandlungen über längere Zeit, zum Beispiel Dialyse oder onkologische Strahlen- bzw. Chemotherapie, wenn die Fahrt zur Vermeidung von Schäden an Leib und Leben erforderlich ist. Diese Ausnahmen sind in § 60 SGB V und in den Kassenhinweisen beschrieben.



Private Fahrten und Selbstzahler


Ohne ärztliche Verordnung zahlt die Krankenkasse nicht. In diesem Fall trägt der Fahrgast die Kosten selbst. Für längere Strecken empfiehlt sich ein Kostenvoranschlag. Klären Sie vorab mögliche Zuschläge, zum Beispiel für Nacht, Feiertag, Wartezeit oder kurzfristige Stornierung.



Mini-Checkliste für die Kostenklärung


  1. Liegt die Verordnung auf Muster 4 vor?

  2. Handelt es sich um stationär, vor- oder nachstationär oder ambulante Operationen? Dann ist keine Genehmigung nötig.

  3. Ambulant ohne diese Ausnahmen: Genehmigung vorab klären.

  4. Prüfen, ob eine Befreiung von Zuzahlungen besteht.




Tipp 5: Auf Zuverlässigkeit, Sicherheit und Qualität achten


Pünktlichkeit und Planungssicherheit

Fragen Sie nach festen Abholfenstern, bestätigten Rückfahrzeiten und einer Notfallnummer.


Geschultes Personal

Fahrer sollten unter anderem beim Umsetzen helfen, Treppen sicher begleiten und Rollstühle fachgerecht fixieren können.


Sicherheit im Fahrzeug

Rollstuhlplätze brauchen ein Rollstuhl-Rückhaltesystem und ein Rückhaltesystem für den Fahrgast. Das fordert § 35a StVZO. Systeme sollten den einschlägigen Normen entsprechen, zum Beispiel DIN 75078 und ISO 10542. Fragen Sie nach, welche Systeme der Anbieter nutzt.


Fahrzeugzustand und Komfort

Barrierearmer Einstieg, saubere und klimatisierte Fahrzeuge sowie geprüfte Geräte, Gurte und Verankerungen erhöhen die Sicherheit und den Komfort.


Hygiene

Erkundigen Sie sich nach einem Reinigungs- und Desinfektionsplan. Nach Transporten mit Infektionsrisiko sind gezielte Maßnahmen vorgesehen. Orientierung bieten die AWMF-Empfehlungen und RKI-Hinweise zum Patiententransport.



Fazit

Mit einer guten Vorbereitung und einem verlässlichen Anbieter lassen sich Krankenfahrten in Aachen problemlos organisieren. Wer frühzeitig alle Unterlagen beschafft, die Kostenübernahme klärt und auf Qualität sowie Sicherheit achtet, spart Zeit und vermeidet Stress.

Die 1Plus Krankenfahrten GmbH steht Ihnen für alle Fahrten in Aachen und Umgebung zur Verfügung. Egal ob Arzttermin, Dialysefahrt, Reha oder private Fahrt, wir sorgen für eine sichere und pünktliche Beförderung.

 
 
 

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