A wie Abrechnung: Wer bezahlt meine Krankenfahrt und was muss ich selbst tun?
- 1Plus Krankenfahrten
- vor 21 Stunden
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A wie Abrechnung: Kostenübernahme bei Krankenfahrten einfach erklärt

Viele Patienten sind unsicher, wie eine Krankenfahrt abgerechnet wird. Wer übernimmt die Kosten. Wann reicht eine ärztliche Verordnung aus. Und in welchen Fällen muss man selbst etwas bezahlen. Die Regeln wirken oft kompliziert, besonders wenn Arzttermine, Therapien oder ein Krankenhausaufenthalt ohnehin schon belastend sind. In diesem Beitrag erklären wir Schritt für Schritt, wie die Abrechnung funktioniert und worauf Patienten achten sollten.
Wer übernimmt die Kosten für eine Krankenfahrt und wann zahlt die Krankenkasse?
Die Kosten übernimmt in vielen Fällen die gesetzliche Krankenkasse. Dafür braucht der Patient eine ärztliche Verordnung und je nach Situation eine Genehmigung der Kasse. Besonders bei Dialyse, Strahlentherapie und Chemotherapie ist eine Kostenübernahme oft möglich. Auch bei dauerhaft eingeschränkter Mobilität, einem höheren Pflegegrad oder einem anerkannten Grad der Behinderung mit passenden Merkzeichen wie aG, Bl oder H bestehen häufig gute Voraussetzungen für eine Bewilligung.
Privatpatienten erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Die Erstattung erfolgt, wenn die Fahrt medizinisch notwendig war und im Leistungsumfang des Vertrags enthalten ist.
Es kann sinnvoll sein, die eigene Krankenkasse oder private Versicherung vorab zu fragen, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Die endgültige Entscheidung trifft immer der jeweilige Kostenträger. So hat der Patient vor der Fahrt Klarheit und vermeidet spätere Unsicherheiten.
Welche Bedeutung hat die ärztliche Verordnung (Muster 4) für die Abrechnung?
Die ärztliche Verordnung ist die wichtigste Voraussetzung für jede Krankenfahrt. Sie bestätigt, dass die Fahrt medizinisch notwendig ist und nicht aus privaten Gründen erfolgt. Die Verordnung muss vollständig ausgefüllt sein und alle relevanten Angaben enthalten. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse oder einem anderen Kostenträger erfolgen. Wir prüfen gerne vor der Fahrt, ob die Verordnung korrekt ausgestellt wurde, damit es später keine Verzögerungen gibt.
Wann ist zusätzlich eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich?
Eine Genehmigung der Krankenkasse ist immer dann erforderlich, wenn Krankenfahrten regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum stattfinden sollen. Dazu gehören zum Beispiel wiederkehrende Fahrten zu einer Therapie, zur Reha oder zu Facharztterminen. Auch bei Patienten mit eingeschränkter Mobilität oder einem höheren Pflegegrad kann eine Genehmigung nötig sein. Der behandelnde Arzt vermerkt auf der Verordnung, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Der Patient reicht diese dann bei der Krankenkasse ein. Wir helfen gern dabei zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind und welche Schritte als nächstes folgen sollten.
Muss ich einen Eigenanteil zahlen und wer ist davon befreit?
Viele Patienten müssen einen gesetzlichen Eigenanteil zahlen. Dieser beträgt pro Krankenfahrt mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als 10 Prozent der Fahrtkosten.
Von der Zuzahlung befreit ist, wer eine gültige Zuzahlungsbefreiung besitzt oder seine persönliche Belastungsgrenze erreicht hat. Diese liegt bei 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch kranken Patienten bei 1 Prozent.
Die Krankenkasse informiert darüber, ob eine Befreiung möglich ist und welche Nachweise dafür erforderlich sind.
Wie wird eine Krankenfahrt privat abgerechnet, wenn keine Verordnung vorliegt?
Ohne ärztliche Verordnung oder Bewilligung der Krankenkasse wird die Fahrt privat abgerechnet. Wir nennen vor der Fahrt den genauen Preis, damit der Patient genau weiß, welche Kosten entstehen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Fahrdienst. Privat versicherte Patienten können die Rechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Eine Erstattung ist möglich, wenn die Fahrt medizinisch notwendig war und im Leistungsumfang des Vertrags enthalten ist.
Welche Unterlagen benötigt der Krankenfahrdienst, damit die Abrechnung reibungslos funktioniert?
Für eine reibungslose Abrechnung benötigt der Fahrdienst die ärztliche Verordnung (Muster 4) Alle anderen Unterlagen wie die Genehmigungen der Krankenkasse sind nur für den Patienten wichtig, damit er sicher sein kann, dass die Kosten übernommen werden. Wir selbst brauchen diese Nachweise nicht. Wenn Patienten unsicher sind, ob ihre Verordnung vollständig oder gültig ist, prüfen wir das gerne vor der Fahrt und erklären, ob noch etwas ergänzt werden sollte.




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